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OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 34; BGB § 389; AuslG § 24; ARB Nr. 1/80 Art. 6
Amtspflichtverletzung, Staatshaftung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Abhilfe, Verjährung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Gemeinschaftsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 4 O 275/04
- OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93
Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05
Für die Berechnung des Verdienstausfalls im Einzelnen kann der Antragsteller nach der Netto-Lohn-Methode (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 194/93 -, BGHZ 127, 391 ff) vorgehen, wie er dies ausweislich seines Schriftsatzes vom 28.02.2005 nunmehr tun will. - EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05
Für das Vorliegen dieses Merkmals, das der Haftungsbegrenzung dient, ist nach der Rechtsprechung des EuGH eine ganze Reihe von Kriterien maßgebend; hierzu gehört trotz des Fehlens des Verschuldens als eines eigenständigen Tatbestandsmerkmals auch die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums (EuGH, Urt. v. 05.03.1996 - verb. Rs. C-46/93 u. C-48/93 - Brasserie du Pecheur und Factortime NJW 1996, 1267, 1270 Nr. 56). - BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02
Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05
Allerdings ist der Antragsteller vorsorglich darauf hinzuweisen, dass etwaige Versicherungsbeiträge, welche auf den von der Antragsgegnerin zu ersetzenden Verdienstausfall zu entrichten sind, wegen des Forderungsübergangs gemäß § 119 SGB X auf den Sozialversicherungsträger ausschließlich von diesem gegenüber dem Schädiger geltend zu machen sind und nicht vom Geschädigten - auch nicht zur Leistung an den Sozialversicherungsträger - geltend gemacht werden können (s. BGH, Urt. v. 02.12.2003 - VI ZR 243/02 - NJW-RR 2004, 595, 596).
- EuGH, 04.07.2000 - C-424/97
Haim
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05
Zwar handelt es sich hierbei um eine verschuldensunabhängige Haftung, für die bei administrativem Unrecht als Haftungssubjekt in einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland auch eine Gemeinde in Betracht kommen kann (vgl. EuGH, Urt. v. 04.07.2000 - Rs. C-424/97 - Haim II NVwZ 2001, 903, 905, Tz. 31;… Staudinger- Wurm, a.a.O., Rn. 544). - OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01
Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05
Soweit der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Schmerzensgeldanspruch geltend macht, er habe auf Betreiben der Antragsgegnerin sechs Tage wegen illegalen Aufenthalts in Strafhaft verbracht, wird zu berücksichtigen sein, dass die Antragsgegnerin zwar ein Strafverfahren gegen den Antragsteller wegen illegalen Aufenthalts in Gang gebracht hat, dass Strafhaft aber nicht von ihr, sondern von einem Gericht und damit von einem anderen Hoheitsträger verhängt wurde (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 26.11.2001 - 11 W 23/01 - OLGR 2002, 165 [bei JURIS Rn. 5]). - VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 318/02
Ordnungsgemäße Beschäftigung - Beschäftigungszeiten bei mehreren Arbeitgebern; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 W 7/05
a) Aufgrund des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.03.2003 - 12 UE 318/02 - steht für das Amtshaftungsgericht bindend fest, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ab 09.04.1994 hatte und die Ablehnung der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis rechtswidrig war.